Information Sustainable Finance / Offenlegungsverordnung

INFORMATIONEN ÜBER NACHHALTIGKEITSBEZOGENE OFFENLEGUNGSPFLICHTEN IM FINANZDIENSTLEISTUNGSSEKTOR ISD. OFFENLEGUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/2088


EINBEZIEHUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN BEI DEN INVESTITIONSENTSCHEIDUNGSPROZESSEN IN DER PORTFOLIOVERWALTUNG

FAME bezieht Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen im Rahmen der Portfolioverwaltung entsprechend den vom Kunden geäußerten Präferenzen wie folgt ein: Bei der Identifikation der Nachhaltigkeitsrisiken kommt es auf die Art des Finanzinstrumentes, welches in das Portfolio aufgenommen werden soll, an. Bevor Investmentfonds oder Alternative Investmentfonds in das jeweilige Portfolio aufgenommen werden, werden die Informationen zur Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken des Produktherstellers eingeholt. Betreffend anderer Finanzinstrumente (wie beispielsweise Aktien und Anleihen), die in das jeweilige Portfolio aufgenommen werden sollen, werden diverse Nachhaltigkeitsdaten, wie etwa die nicht-finanzielle Berichterstattung der potenziellen Unternehmen herangezogen. Zur Beurteilung möglicher Reputationsrisiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsfaktoren der aufzunehmenden Unternehmen wird ergänzend auch auf Medienberichte zurückgegriffen. Zusätzlich werden vor der Aufnahme von Finanzinstrumenten in ein Portfolio weitere Nachhaltigkeitsdaten, wie etwa Informationen von externen Research-Partnern und Datenprovidern, herangezogen, um Einschätzungen zur Nachhaltigkeitsperformance der Emittenten und deren Betroffenheit gegenüber Nachhaltigkeitsrisiken zu erhalten.

 Abhängig von der bei der Portfolioverwaltung gewählten Anlagestrategie können die Nachhaltigkeitsrisiken unterschiedlich hoch sein. Dies wird bei dem jeweiligen Portfolio separat ausgewiesen.

 Nachhaltig ausgerichtete Portfolios, denen Investmentfonds und/oder ETF ́s zugrunde liegen, durchlaufen folgenden ESG-Fondsselektions-Prozess:

 
ESG-FONDSSELEKTIONS-PROZESS

Die Nachhaltigkeit in der Auswahl von Investmentfonds (aktive Fonds und ETF ́s) wird durch eine durchgehende Integration von ESG, kurz für Environment, Social, Governance, verwirklicht. Neben ökonomischen Faktoren, etwa traditionelle Kriterien wie Rentabilität, Liquidität und Sicherheit, werden somit ökologische und gesellschaftliche Aspekte, ebenso wie (gute) Unternehmensführung in die Anlageprozesse integriert. Investmentfonds, die überwiegend in Staatsanleihen investieren, sind aufgrund schwerer Darstellbarkeit von diesem Prozess ausgenommen, können allerdings dennoch in den gegenständlichen Portfolios eingesetzt werden.

 Diese Anlagepolitik unter Einbeziehung von ESG-Kriterien erfolgt auf vier unterschiedlichen Ebenen:

  • Vermeiden von Investmentfonds, die keine Nachhaltigkeits-Kriterien in ihren Veranlagungsprozess integriert haben.

 

  • Analyse von Investmentfonds und deren Prozessen für nachhaltige Investitionen unter Berücksichtigung von ESG-Bewertung.

 

  • Konstruktion von breit diversifizierten Portfolios

 

  • Überwachung von ESG-Kriterien


 ANLAGEPROZESS

Die Portfolios der FAME, welche dem ESG-Fondsselektions-Prozess unterliegen, berücksichtigen im Zuge der Veranlagung ökologische und soziale Merkmale sowie nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

 Die drei Nachhaltigkeitssäulen Umwelt („E“ wie environment), Gesellschaft („S“ wie social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung („G“ wie governance) sind Grundlage für jede Veranlagungsentscheidung.

 Auf der ersten Analyseebene kommt es zu einer Vorselektion des jeweiligen Portfolio-spezifischen Veranlagungsuniversums. Unter nachhaltigen Gesichtspunkten werden Investmentfonds aus dem Universum ausgeschieden, die in ihrem Veranlagungsprozess keine Nachhaltigkeitskriterien integriert haben. Diese Vorselektion erfolgt über die Analyse des jeweiligen Verkaufsprospektes, wobei evaluiert wird, ob der Investmentfonds gemäß Artikel 8 oder Artikel 9 Verordnung (EU) 2019/2088 klassifiziert ist. Sollte diese oder eine ähnliche Klassifizierung nicht vorliegen oder der Investmentfonds nur nach Artikel 6 Verordnung (EU) 2019/2088 klassifiziert sein, wird eine Investition für das gegenständliche Portfolio ausgeschlossen. Ebenso werden Fonds aus dem Anlageuniversum entfernt, die keine nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) berücksichtigen. Als solche gelten Umwelt-, Sozial- & Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Diese Negativkriterien unterliegen einer laufenden Kontrolle und können aufgrund neuer Erkenntnisse und Entwicklungen ergänzt oder angepasst werden.

 Auf der zweiten Analyseebene findet eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Investmentfonds statt. Neben der klassischen, quantitativen und qualitativen Analyse werden verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt.

 Auf der dritten Ebene wird aus den verbliebenen Investmentfonds ein breit diversifiziertes Portfolio konstruiert, das den Anlagerichtlinien des jeweils gegenständlichen Portfolios entspricht. Dabei wir nach dem Grundsatz „Modularer Portfolioaufbau, Marktverständnis und Kosteneffizienz“ vorgegangen. Im Rahmen einer professionellen Vermögensverwaltung wird eine optimale Portfolio-Struktur umgesetzt, wobei der Schwerpunkt auf Portfolio-Stabilität gesetzt wird. Diese Stabilität wird durch den Einsatz nachhaltiger Investments nochmal erheblich gestärkt. Die Partizipation an den Bewegungen der internationalen Kapitalmärkte innerhalb des jeweils gegenständlichen Portfolios entsteht durch Kombination vieler voneinander unabhängiger Anlageoptionen und Modellierung vorstellbarer und quantifizierbarer Risiken.

 Auf der vierten Ebene werden die ESG-Faktoren der eingesetzten Investmentfonds und ETF ́s einer regelmäßigen Kontrolle unterworfen. So werden zumindest halbjährlich sämtliche Voraussetzungen, die bei der Erstinvestition in einen Investmentfonds erfüllt werden mussten, evaluiert. Bei Wegfall einer der Voraussetzungen wird die Position interessenwahrend für die in dem jeweils gegenständlichen Portfolio investieren Kunden innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen ab Feststellung des Wegfalls der Investitions-Voraussetzungen verkauft.

 
AUSWIRKUNG DER BERÜCKSICHTIGUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN AUF DIE RENDITE VON FINANZINSTRUMENTEN

Mittel- bis längerfristig kann davon ausgegangen werden, dass breit diversifizierte, nachhaltige Anlagen eine mit klassischen Anlagen vergleichbare Rendite erzielen werden. Eine diesbezügliche Zusage/Garantie kann allerdings nicht abgegeben werden.

 
EINBEZIEHUNG VON NACHHALTIGKEITSRISIKEN BEI DER FAME

FAME ist auch zur Anlageberatung von Finanzinstrumenten und zur Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 und 3 WAG 2018 berechtigt und somit auch Finanzberater im Sinne der Disclosure-VO.

Bei der Beratung über Finanzinstrumente mit Ausnahme von Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht einbezogen, da die dazu notwenigen Daten nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Es ist der FAME aktuell daher nicht möglich, die Anlageberatung mit Einzeltiteln im besten Interesse eines potenziell nachhaltig orientierten Kunden zu erbringen.

Bei der Anlageberatung über Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds bezieht FAME Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Disclosure-VO in folgender Weise ein: Die Identifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei relevanten Finanzprodukten durch den Produkthersteller. In der Anlageberatung wird (auch) auf die Informationen des Produktherstellers zurückgegriffen. Die von den Produktherstellern zur Verfügung gestellten Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken werden von FAME dem Kunden zur Verfügung gestellt und im Zuge des Beratungsgespräches näher erläutert.